22. September 2017 Teltonika / VARIA Elektronik

Nun hat auch der Bundesrat am 22.09.2017 der Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs zugestimmt.
Somit sollen Betreiber von Hotspots künftig bei illegalen Aktivitäten der Nutzer keine Abmahnkosten mehr befürchten müssen.

Betreiber können lediglich dazu verpflichtet werden, Filterlisten zu aktivieren, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Mit der richtigen Technik stellt das kein Problem dar.
Sowohl unsere MikroTik Router (das Betriebssystem Router OS beherrscht derartige Funktionen schön längst) als auch einige Geräte von Ubiquiti sind somit bestens für ein einwandfrei managbares WLAN gerüstet.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums könnte das Gesetz Ende November dieses Jahres in Kraft treten.