Nun hat auch der Bundesrat am 22.09.2017 der Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs zugestimmt.
Somit sollen Betreiber von Hotspots künftig bei illegalen Aktivitäten der Nutzer keine Abmahnkosten mehr befürchten müssen.
Betreiber können lediglich dazu verpflichtet werden, Filterlisten zu aktivieren, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
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Mit der richtigen Technik stellt das kein Problem dar.
